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Landes-Info
Fläche (km²) 1996: 21 946, einschließlich Ost-Jerusalem und Golan-Höhen mit
1176
Einwohner in Tausend: 1996: 5 692
Einwohner je km² 1996: 259
Bevölkerung: Israelis; (Z 1983) 4 037 620 Einw. (F 1995) 5 500 000, — (F 1991) 82% Israelis, 18% Palästinenser (mit israelischer Staatsangehörigkeit); Tscherkessen, Armenier, Türken, u.a.; in den besetzten Gebieten weitere 2 Mio. Palästinenser ohne israel. Staatsangehörigkeit
Anteil städtischer Bevölkerung in %: 91

Gesundheit
Vorgeschriebene Impfungen:
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Empfohlene Impfungen:
Tetanus/Diphtherie, (Polio), Hepatitis A, evtl. Hepatitis B
Malariagefährdung:
Kein Malariarisiko vorhanden
Weitere Erkrankungen:
Amöbiasis. Verbreitung:
Mittelgradige Verbreitung.
Kutane Leishmaniose.
Verbreitung: Mittelgradige Verbreitung.
Allgemeine Hinweise:
Reiseapotheke
Reiseversicherungen
Gesundheitsratschläge
Aktuelle Hinweise
Stand:
25.08.04
Aktuelle Hinweise
- Angesichts der gestiegenen Gefährdung durch Selbstmordattentate u.a.
Anschläge empfiehlt das Auswärtige Amt, die der Sicherheitslage
angemessenen Verhaltensregeln genauestens zu beachten. Generell rät das
Auswärtige Amt wie auch bei Reisen in andere Länder der Nahostregion,
die aktuelle Entwicklung in den Medien, ggf. in engem Kontakt mit dem
Reiseveranstalter bzw. Geschäftspartner gerade auch vor Ort genau zu
verfolgen.
- Reisen in Israel (innerhalb der Grenzen vom 01.06.67) erscheinen
grundsätzlich weiterhin möglich. Es wird jedoch jederzeit und
besonders in den Zentren und Orten entlang der Grenzlinie zur Westbank
und dem Gaza-Streifen sowie in Tel Aviv und Jerusalem, wo jederzeit mit
Anschlägen gerechnet werden muß, zu höchster Vorsicht geraten.
- Die Sicherheitslage in den Palästinensischen Gebieten (Westbank und
Gaza) ist extrem angespannt. Die Palästinensischen Gebiete (Westbank
und Gaza) sind abgesperrt. Von Reisen in die Palästinensischen
Gebiete (Westbank und Gaza) wird daher dringend abgeraten.
- Insbesondere wird im Hinblick auf die de facto Abriegelung der Palästinensischen
Gebiete ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch die Unterstützung
der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsungsbüros in
Ramallah die Ausreise aus den Palästinensischen Gebieten (Westbank und
Gaza-Streifen) nicht sicherstellen kann.
- Die Verhältnisse in Jerusalem sind sehr komplex. Der Status der
Stadt, in der sowohl Israelis wie Palästinenser wohnen, ist eine der
Schlüsselfragen des Nahostfriedensprozesses. Für die Besichtigung der
Altstadt wird ortskundige Begleitung empfohlen. Aufgrund der
angespannten Situation wird zu zusätzlicher Vorsicht geraten. Von
Altstadtbesuchen an Freitagen sowie islamischen und jüdischen
Feiertagen wird nach wie vor abgeraten.
Im Einzelnen
- Vor allem die Gefährdung durch Selbstmordattentate und andere Anschläge
hat trotz drastischer Sicherheitsvorkehrungen stark zugenommen. Sie
richteten sich insbesondere gegen öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche
Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Restaurants und Diskotheken.
Hiervon können auch ausländische Touristen betroffen sein. In dieser
Beziehung ist daher generell höchste Vorsicht geboten. Den Anweisungen
der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Gegen selbstmörderische, terroristische Anschläge gibt es keinen
absoluten Schutz.
- In Gebieten und Orten mit hohem arabischen Bevölkerungsanteil ist es
seit Oktober/November 2000 zu keinen weiteren Auseinandersetzungen
gekommen.
- Die Grenzübergänge von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava),
sowie die Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien,
Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien und Rafah von Gaza nach
Ägypten sind prinzipiell geöffnet. Es kann allerdings immer wieder zu
kurzzeitigen Schließungen und einer Verkürzung der Öffnungszeiten
kommen. Es wird daher empfohlen, vor Ort zeitnah Erkundigungen über die
Öffnung einzuholen.
- Die Sicherheitslage in den Palästinensischen Gebieten (u. a.
Bethlehem, Hebron, Jenin, Tulkarem, Jericho, Ramallah und Gaza Streifen)
ist, wie oben ausgeführt, nach wie vor extrem angespannt, nachdem große
Teile der Gebiete israelischerseits zu militärischen Sperrgebieten erklärt
worden sind.
- Dies gilt grundsätzlich auch für Ost-Jerusalem. Eine Sperrung von
Ost-Jerusalem gibt es im Gegensatz zu Westbank und Gaza jedoch nicht.
- Faktisch sind die Gebiete gesperrt. Eine normale Reisetätigkeit ist
durch Straßensperren und Kontrollen praktisch unmöglich. Daher können
Reisen in und eine Ausreise aus den Palästinensischen Gebieten
(Westbank und Gaza-Streifen) auch mit Unterstützung der Deutschen
Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht
sichergestellt werden. Die Möglichkeit der Besichtigung touristischer
Sehenswürdigkeiten war in den vergangenen Monaten ohnehin stark
eingeschränkt. Es wird daher von Reisen in die Palästinensischen
Gebiete dringend abgeraten. Vor Besuchen der Siedlungen wird
eindringlichst gewarnt.
- Auch im Grenzgebiet zum Libanon ist es immer wieder zu militärischen
Auseinandersetzungen gekommen. Bei Reisen in diese Gebiete ist daher
besondere Vorsicht geboten.
- Vor Lockvogelangeboten (kostenloser Urlaub, großzügige Bezahlung) im
Zusammenhang mit der Überführung von Kfz aus Deutschland über Israel
in die Palästinensischen Gebiete wird ausdrücklich gewarnt. In Einzelfällen
(insbesondere bei deutschen Limousinen älteren Baujahres bzw. wenn eine
Überführung in den Gazastreifen vorgesehen ist) verlangt der
israelische Zoll bei Einreise eine Kaution oder Bankgarantie von bis zu
10.000 US-$ und registriert das Fahrzeug im Reisepass und im Computer.
Eine spätere Ausreise aus den Palästinensischen Gebieten oder Israel
ohne Kfz ist nach israelischem Recht ein Zollvergehen, das zur
Verweigerung der Rückreise und sogar zu strafrechtlicher Verfolgung führen
kann. Die Kaution verfällt selbst bei Diebstahl oder Unfall.
- Deutsche palästinensischer Herkunft sowie deren Familienangehörige können
Israel und die Palästinensischen Gebiete nur mit einer israelischen
Ausreiseerlaubnis für Palästinenser verlassen. Die Ausreisemöglichkeit
ist nicht immer gewährleistet. Zur Beantragung eines "Exit permit"
wird insbesondere bei Aufenthalten von über drei Monaten Dauer die
Vorlage eines palästinensischen Passes verlangt. Aufgrund
uneinheitlicher Verwaltungspraxis kann jedoch nicht ausgeschlossen
werden, dass auch bei kurzen Aufenthalten die Vorlage eines palästinensischen
Passes zur Beantragung des "Exit permit" verlangt wird. O.g.
Personen sollten, wenn sie vor Mai 1994 den Gazastreifen oder Jericho
bzw. vor September 1995 die Westbank verlassen haben, über dieselben
Grenzübergänge wieder einreisen, um die damals dort abgegebenen
Dokumente wieder an sich nehmen zu können. Nähere Auskünfte erteilt
die Deutsche Botschaft in Tel Aviv, bei der auch Bescheinigungen
beantragt werden können, dass die Beantragung palästinensischer
Reisedokumente und das Exit-permit auf Grund einer Zwangslage erfolgt.
Wir bemühen uns, die Informationen ständig zu
aktualisieren, können aber keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben
übernehmen.
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